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DSGVO-Auskunft: So bekommst du deine Daten — Schritt für Schritt

Welche Daten speichert mein Energieversorger über mich? Was speichert die Hausverwaltung? Welche Daten über mich hat mein Ex-Arbeitgeber? Die meisten Menschen wissen es nicht — dabei hat jeder das Recht, es zu erfahren.

Seit Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit, dass Unternehmen, Behörden und Organisationen auf Anfrage offenlegen müssen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten. Dieses Recht ist in Artikel 15 DSGVO verankert — und es ist einfacher zu nutzen, als die meisten denken.

Was genau steht dir zu?

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht auf Auskunft über:

Zusätzlich hast du Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller gespeicherten Daten.

Wer muss antworten?

Jedes Unternehmen und jede Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet. Typische Anlaufstellen:

Wie stellst du die Anfrage?

Eine einfache E-Mail reicht. Kein Anwalt nötig, keine besonderen Formulare. Die Anfrage ist grundsätzlich kostenlos — für die erste Auskunft samt Datenkopie darf das Unternehmen nichts berechnen. (Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen — etwa ständigen Wiederholungen — darf ein angemessenes Entgelt verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden, Art. 12 Abs. 5 DSGVO. Auch weitere Kopien können kostenpflichtig sein.)

Muster-E-Mail: DSGVO-Auskunftsersuchen

Die folgende Vorlage kann direkt kopiert und angepasst werden:


Betreff: Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie gemäß Art. 15 DSGVO um Auskunft über sämtliche zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten.

Bitte teilen Sie mir insbesondere Folgendes mit:

  1. Welche personenbezogenen Daten zu meiner Person bei Ihnen gespeichert sind
  2. Die Verarbeitungszwecke
  3. Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen meine Daten offengelegt wurden oder werden
  5. Die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer
  6. Die Herkunft meiner Daten, sofern diese nicht direkt bei mir erhoben wurden
  7. Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet

Ich bitte um Übersendung einer Kopie meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

Zu meiner Identifizierung:

Name: [VOLLSTÄNDIGER NAME] Adresse: [STRASSE, PLZ, ORT] Geburtsdatum: [GEBURTSDATUM] [Ggf. Kundennummer/Vertragsnummer: NUMMER]

Bitte antworten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen [NAME] [DATUM]


Fristen und was passiert, wenn nichts kommt

Das Unternehmen hat einen Monat Zeit zu antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden — aber nur mit Begründung.

Wenn keine Antwort kommt:

  1. Erinnerung schicken — höflich, mit Fristsetzung von 14 Tagen
  2. Landesbeauftragten für Datenschutz einschalten — eine formlose Beschwerde nach Art. 77 DSGVO reicht. Das kostet nichts und die Behörde wird tätig.
  3. Schadensersatz — bei nachweisbarem (auch immateriellem) Schaden steht dir nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz zu. Die Rechtsprechung ist hier allerdings uneinheitlich: Der bloße Verstoß genügt nach dem EuGH nicht, es braucht einen konkreten Schaden. Bei ignorierten oder stark verspäteten Auskünften haben Gerichte in Einzelfällen drei- bis vierstellige Beträge zugesprochen.

Die zuständige Datenschutzbehörde findest du unter BfDI.bund.de.

Tipps für die Praxis

Fazit

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist eines der mächtigsten Werkzeuge im Verbraucherschutz — und es kostet nur 5 Minuten. Wer weiß, welche Daten über ihn gespeichert werden, kann Fehler korrigieren, Löschungen verlangen und behält die Kontrolle über seine persönlichen Informationen.


Henryk Awe - awemedia. Teilt Erfahrungen aus dem Verbraucher-Alltag. Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine Orientierungshilfe. Bei Unsicherheiten empfehle ich, eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu konsultieren.